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Sozialministerium bezuschusst Untersuchungen nach Vergewaltigung

vom 11.08.2020

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt Kliniken, die dem Versorgungsverbund „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ angeschlossen sind, mit einer Fallpauschale.

Frankfurt / Wiesbaden, 11. August 2020. Durch die Übernahme einer Fallpauschale von 200 Euro für jeden Versorgungsfall durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration kann der Versorgungsverbund „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“, der im Jahr 2013 von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt, der Stadt Frankfurt und vielen weiteren Institutionen ins Leben gerufen wurde, eine wichtige Finanzlücke verkleinern. Die angeschlossenen hessischen Kliniken leiden unter massivem Kostendruck und haben Probleme, die umfassenden Leistungen, die bei der Untersuchung und Beweissicherung nach einer Vergewaltigung auf sie zukommen, alleine zu stemmen. Im Rahmen der medizinischen Soforthilfe erbrachte Leistungen können aktuell nur über eine Notfallpauschale von rund 25 Euro abgerechnet werden.

Die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt hat sich seit langem dafür eingesetzt, dass eine Entgeltregelung für die beteiligten Kliniken gefunden wird, damit die Versorgungslage für Betroffene nach Vergewaltigung in Hessen im gleichen Umfang wie bisher aufrechterhalten werden kann. „Es ist verständlich, dass eine hausinterne Kostenübernahme seitens der Kliniken auf Dauer nicht tragbar ist. Für viele Untersuchungen gibt es aktuell keinen Kostenträger. Dabei sind diese aufwendig und zeitintensiv“ erläutert Angela Wagner von der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt. „Auch die Infektionsdiagnostik ist bisher nicht abrechnungsfähig und geht zu Lasten des Krankenhauses. Damit die Krankenhäuser die Versorgung langfristig gewährleisten können, ist eine Unterstützung dringend erforderlich.“

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert bereits seit vielen Jahren die interdisziplinäre Vernetzungsstruktur und die Verbreitung des Modells in Hessen. Landesmittel haben dazu beigetragen, die „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ über die Grenzen Frankfurts hinaus in vielen hessischen Kommunen und Landkreisen zu implementieren. So konnte mit der Unterstützung des Landes die inzwischen bundesweit beachtete, optimierte und standardisierte Versorgung sowie die gesundheitliche Situation vergewaltigter Frauen und Mädchen belegbar verbessert werden. Mit der Einführung der Fallpauschale für die medizinische Versorgungsleistung in diesem Modell wird die ärztliche Betreuung und Untersuchung erstmals angemessen honoriert. Nur über die qualifizierte Versorgung und Zuwendung kann Betroffenen nach sexueller Gewalt der Weg in eine heilende Verarbeitung gebahnt werden.

In Verbindung mit der Reform des Sozialgesetzbuchs V - Gesetzliche Krankenversicherung - im Februar 2020 kann mit der Fallpauschale eine Basis geschaffen werden, auch die neue gesetzliche Regelung zur Umsetzung einer vertraulichen Spurensicherung (bei Verdacht auf Misshandlung oder sexualisiertem Übergriff) über Kostenerstattung durch die Krankenkassen zu gestalten. Entsprechende Verträge sind derzeit in Vorbereitung.

Bis eine Regelung zwischen dem Land Hessen und den Krankenkassen zustande kommt, wurde ab diesem Jahr die Fallpauschalen-Regelung für hessische Kliniken erstmalig eingeführt. Die Kostenerstattung der Fallpauschale wird über die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt abgewickelt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt dazu ein jährliches Budget zur Verfügung. „Ab sofort unterstützen wir die Behandlung jeder betroffenen Frau und jedes betroffenen Mannes mit einer Vergütung in Höhe von 200 Euro für die versorgende Klinik“, teilt Hessens Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, mit. „Damit setzen wir für die versorgenden Kliniken ein wichtiges Signal. Neben einer medizinischen Versorgung und der Befundsicherung ist auch die psychosoziale Unterstützung und die Vermittlung in psychosoziale Hilfeangebote dringend geboten. Die ganzheitliche Versorgung von Gewaltopfern wird bei den Vorüberlegungen und Verhandlungen mit den Krankenkassen an erster Stelle stehen“, so Minister Klose.

Seit dem Start im Jahr 2013 wird das Angebot der medizinischen Soforthilfe trotz der vorhandenen Hemmschwelle vieler Frauen, sich nach einer Vergewaltigung an eine Ärztin oder an eine Klinik zu wenden, zunehmend in Anspruch genommen. In Hessen konnten bis Dezember 2019 rund 468 Frauen medizinisch behandelt werden. „Durch unsere neue Aufgabe, die Fallpauschale auszuzahlen, hoffen wir auf eine verbesserte Rückmeldung der teilnehmenden Kliniken zur Anzahl der tatsächlich versorgten Frauen“, erläutert Angela Wagner. „Allein für das Jahr 2019 weist die polizeiliche Kriminalstatistik Hessen 647 angezeigte Vergewaltigungen aus. Die meisten Taten werden jedoch nicht gemeldet. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Umso wichtiger ist die Möglichkeit einer ärztlichen vertraulichen Behandlung nach Vergewaltigung ohne vorausgegangene Strafanzeige, die nun besser finanziell aufgestellt ist.“

Nach wie vor ist in Hessen der Aufbau einer durchgängigen Versorgungsstruktur für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen ein Ziel, an dem viele Akteurinnen und Akteure arbeiten. Frauen müssen zum Teil in andere Landkreise oder Städte ausweichen und tun sich schwer damit, nach der erlebten Gewalt auch noch weite Anreisewege zu versorgenden Kliniken zu bewerkstelligen. „Unser Ziel ist nicht nur eine angemessene Vergütung der Kliniken, sondern eine wohnortnahe medizinische Versorgung nebst Weitervermittlung ins dortige Hilfesystem“, so Wagner. Neben Frankfurt haben bisher folgende hessische Regionen das Modell der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung erfolgreich implementiert: Offenbach, Darmstadt, Hanau, Gießen, Wiesbaden und die Landkreise Wetterau, Main-Kinzig, Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Limburg-Weilburg. Die Landkreise Hochtaunus und Groß-Gerau sind in der Planungsphase.


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